Notenbücher – Musik in gedruckter Form

Notenbücher sind für die meisten Musiker unentbehrlich. Darunter versteht man Druckwerke, in denen Notationen und glt 28 - Scotty by placardmoncoeur - morguefile.comPartituren von Musikwerken abgebildet sind. In der Verlagswelt besetzen sie zwei sehr unterschiedliche Nischen. In den folgenden Absätzen werden die beiden großen unterschiedlichen Bereiche vorgestellt.

Auch wenn Sie sich vielleicht für ein gebrauchtes Notenbuch entscheiden, dass Sie beispielsweise günstig bei Momox oder bei Sellorado kaufen können, ist das Wissen über E- und U-Musik nicht unwesentlich!

Inhaltsverzeichnis

  1. Noten: Eine International gültige Weltsprache
  2. Notenbücher als E-Book?
  3. Ernsthafte Unterhaltung in zwei Tonarten
  4. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, strengste Kontrolle am besten
  5. Von Musiknoten zu Banknoten

Die Notation – eine international gültige Weltsprache

Unter einer Notation versteht man das grafische Abbilden musikalischer Parameter wie Tonhöhe, Tonlänge oder Stärke in einer Notenschrift, dem sogenannten Notensatz. Dazu gehörig sind auch im Notensatz enthaltene musikalische Bezeichnungen, die üblicherweise in italienischer Sprache gehalten sind wie etwa Andante oder Adagio.

Dieser Standard hat sich in Jahrhunderten weltweit durchgesetzt, so dass nicht nur die Musik sondern auch die Notenbücher in gewissem Sinne eine Weltsprache darstellen.

Der grenzüberschreitende Verkauf von fremdsprachigen Notenbüchern ist daher auch international üblich. Man muss nicht notwendiger Weise der schwedischen Sprache mächtig sein, um etwa ein skandinavisches Notenbuch zu verstehen.

Als Folge davon können Musiker vom klassischen Konzertpianist bis zum Speed-Metal-Gitarrero problemlos eine portugiesische oder japanische Notenbuch-Ausgabe von Chopins Präludien oder Metallicas „Puppet Master“ als gedruckte Vorlage hernehmen.

Notenbücher widerstehen dem E-Book-Trend

Ein Vorteil von gedruckten Notenbüchern im Vergleich zu der ansonsten immer populäreren E-Book-Variante ist, dass Musiker lieber „vom Blatt“ spielen und darüber hinaus die Digitalisierung von Notationen als E-Book relativ aufwändig ist.

Zudem benötigt man dafür auch noch einen speziellen und recht teuren Ebook-Reader mit einem sehr großen Display.

Es lässt sich also prophezeien, dass elektronische Notenbücher ihren gedruckten Pendants zumindest in näherer Zukunft keine allzu große Konkurrenz machen dürften. Aus diesem Grund steigt auch der weltweite Jahresumsatz von gedruckten Notenbüchern mit derzeit knapp 700 Millionen Euro Jahr für Jahr an. Insgesamt gibt es rund 350.000 lieferbare Notenausgaben und jährlich kommen rund 7.000 Neuerscheinungen hinzu. Interessant ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Behandlung von Notenbüchern, denen ein Tonträger – etwa eine CD – beiliegt.

Wenn dieses Notenbuch und sein zugehöriger Tonträger eine untrennbare Einheit bilden, dessen Bestandteile also nicht einzeln verkauft werden, dann unterliegt das gesamte Produkt – also auch der Tonträger – ausnahmsweise dem für Bücher geltenden ermäßigten Umsatzsteuersatz.

Ernsthafte Unterhaltung in zwei Tonarten

Grundsätzlich werden Notenbücher in die beiden Gattungen E-Musik und U-Musik unterschieden. Dabei steht das „E“ für ernsthafte Musik, darunter zählt vor Allem traditionelle klassische sowie zeitgenössische klassische Musik, während unter „U-Musik“ Unterhaltungsmusik gemeint ist, vornehmlich Schlager, Rockmusik etc.

Diese beiden Märkte unterscheiden sich ganz wesentlich, und das in vielerlei Hinsicht.

Die E-Musik

Da nach international gültigen Regelungen Urheberrechte nach 70 Jahren verfallen, sind die Werke klassischer Komponisten, und file000665466484 By FlyingPete - morguefile.comdamit natürlich auch deren Notenbücher, grundsätzlich lizenzfrei und damit vergleichsweise preisgünstig. Dies bedeutet auch, dass sich jeder lizenzkostenfrei sein eigenes Notenbüchlein mit klassischen Werken drucken und dieses auch vertreiben darf.

Den Markt der E-Musik-Notenbücher dominieren dennoch hoch angesehene, traditionsreiche Familienunternehmen. Darunter befinden sich Fachverlage, die sich ausschließlich auf den Druck von klassischen Werken spezialisiert haben und bei Kennern einen hohen Ruf genießen wie etwa Schott, Peters, Dux oder Universal Wien.

Diese veröffentlichen Notenbücher meistens in sogenannten „Editionen“ – darunter versteht man in der Musikbranche das Veröffentlichen anspruchsvoller Musikwerke. Und so mancher Sammler sucht jahrelang nach der Komplettierung etwa der berühmten Chopin-Ausgabe von Edition Peters.

Der Markt der E-Musik-Notenbücher ist insgesamt betrachtet relativ transparent und übersichtlich.

Im Vergleich mit der U-Musik punkten die E-Musik-Notenbücher vor allem in vier Kategorien:

  1. E-Musik-Notenbücher sind aufgrund erloschener Urheberrechte relativ preisgünstig
  2. Musikliebhaber können sich sowohl bei älteren als auch bei neu aufgelegten Notenbüchern meistens darauf verlassen, dass die originalen Notationen nicht verändert wurden
  3. Die Werksausgaben sind abgeschlossen, da die Künstler meistens schon verstorben sind. Dies erfreut den Sammler, der etwa auf einzelne Komponisten wie Mozart oder Beethoven spezialisiert ist.
  4. Anders als beispielsweise bei Lexika oder Atlanten müssen Notenbücher niemals aktualisiert werden. Daher erzielen gut erhaltene, ältere Notenbücher kaum niedrigere Preise als deren Neuauflagen.

U-Musik

Paradoxer Weise ist ausgerechnet der Markt der leichten Muse, also der U-Musik, wesentlich komplexer als der übersichtliche E-Musik-Markt. Auch sollte man schon ein wenig Musikverständnis sowie im Idealfall ein wenig Ahnung von der Notenlehre mitbringen, wenn man sich professionell mit dem Handel von U-Musik-Notenbüchern beschäftigen will. Denn in diesem Bereich tummeln sich zahllose Printerzeugnisse von sehr geringem bis gar keinem Wert.

Der Grund dafür liegt darin, dass diese Notenbücher meistens nicht die Originalnotationen der einzelnen Instrumente, sondern nur deren Grundakkorde angeben.

Oftmals werden diese sogar noch verfälscht, vereinfacht oder gleich ganz weggelassen. Was für den ambitionierten Musiker wenig hilfreich ist, denn die Grundakkorde bekommt er durch schlichtes Anhören des gewünschten Musikstückes auch ganz ohne Notenbuch selbst heraus.

Sollten Sie mit dem Handel von Notenbüchern liebäugeln, empfiehlt es sich daher, beim Ankauf von Notenbüchern auf eine möglichst originalgetreue und ungekürzte Transkription der Musikstücke zu achten.

Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, strengste Kontrolle am besten

Auch ist im U-Bereich oftmals ein gewisser Etikettenschwindel zu beobachten. Wenn etwa ein Notenbuch den Titel „Pink Floyd – The Darkside of the moon“ trägt, bedeutet dies noch lange nicht, dass es auch sämtliche Stücke der besagten Platte enthält.

All das ärgert natürlich den Musiker und entsprechend sorgfältig gilt es, das Notenbuch vor dem Kauf zu prüfen. Dies ist umso wichtiger, da ja hier die Urheberrechte meistens noch nicht erloschen sind und Notenbücher im Bereich U-Musik deshalb teilweise ganz enorme Preise haben.

Am besten ist es noch, wenn man sich an die Musikverlage hält, welche die entsprechenden Künstler auch unter Vertrag haben.

Im Bereich U-Musik dominieren – ganz im Unterschied zur E-Musikbranche – große konzernabhängige Häuser, die zahlreiche Musiker unter Vertrag haben und für ihre Notenbücher teils sogar eigene Verlage gegründet haben.

Große Tonträger-Konzerne wie Sony oder Warner besitzen z.B. eigene Musikverlage, die sie meist durch Kauf von privaten Verlagsinhabern erworben hatten. Auch viele kleinere Labels gehen immer mehr dazu über, ihr Label einen Verlag anzugliedern,

Von Musiknoten zu Banknoten

Beispielsweise versammelt der mit 25,6 % Marktanteil weltgrößte Musikverlag Universal Music Group (UMG) inzwischen so unterschiedliche und jede musikalische Richtung abdeckende Künstler wie Helene Fischer, Herbert von Karajan, Rolling Stones, Lady Gaga und Elton John unter seinem Dach und lässt sich seine Lizenzen auch teuer bezahlen.

So kostet etwa das schmalbrüstige Notenbüchlein zu Helene Fischers Erfolgs-CD „Farbenspiel“ stolze 24,80 Euro.

Für weit weniger Geld erhält man bereits den kompletten ersten Band „Das wohltemperierte Klavier“ von J.S. Bach. (Henle Verlag, 21,50). Steigende Bedeutung kommt letztendlich auch im U-Musikbereich dem bereits erwähnten Urheberrecht zu – dank der zeitlichen Befristung der Autorenrechte auf 70 Jahre.

So kann man bereits ab dem Jahr 2024 erste Hits von Elvis Presley lizenzfrei in Notenbüchern veröffentlichen, was bereits im zeitlichen Vorfeld einen entsprechenden Preisverfall zur Folge haben dürfte. Im Jahr 2085 können dann Ihre Ur-Enkel das Farbenspiel von Helene Fischer auf Grabbeltischen von Supermärkten wiederfinden, während die Bach-Werke ihren Wert zumindest im antiquarischen Bereich sogar noch steigern konnten.